Ob Selbstständiger, Freiberufler oder Gewerbetreibender. Nicht nur Ihren Mitarbeitern ist es möglich ein E-Bike günstig zu nutzen. Auch Sie haben die Möglichkeit zum Fahrrad-Leasing.
Seit dem 01. Januar 2019 müssen Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende den privaten Nutzungsanteil nicht mehr versteuern. Sie müssen lediglich die Umsatzsteuer auf 1% der auf volle 100 Euro abgerundeten Viertels der unverbindlichen Preisempfehlung abführen. Somit wird das Leasing von Fahrrädern noch interessanter (Für S-Pedelecs gelten andere steuerliche Regelungen).
Die Leasingraten sind im vollem Umfang Betriebsausgaben und geben so einen steuerlichen Vorteil gegenüber einer Abschreibung beim Kauf.
Hier können Sie sich Ihre Leasingrate für Ihr
Rad errechnen.
Der Steuervorteil hängt von dem persönlichen Steuersatz ab. Um diesen genau zu berechnen,
sollten
Sie Ihren Steuerberater kontaktieren.
Suchen Sie sich Ihr Dienst- oder Firmenrad bei einem Händler Ihrer Wahl aus! Wir arbeiten gerne mit allen Fahrradhändler in Deutschland zusammen. Ist Ihr Wunschhändler bei uns tatsächlich noch nicht gelistet (Händlersuche), melden Sie sich gerne bei uns.
Sie füllen unser Erfassungsformular aus.
Wir prüfen Ihre Daten und senden Ihnen im Regelfall innerhalb weniger Stunden die Leasingzusage sowie die Übernahmeerklärung per Mail.
Sie gehen mit den Unterlagen zu Ihrem Zweiradhändler - dieser liefert das Rad gegen Unterschrift auf der Übernahmeerklärung an Sie aus.
Der Zweiradhändler schickt die unterschriebene Übernahmeerklärung sowie seine Rechnung im Original an uns - wir bezahlen die Rechnung in der Regel am nächsten Werktag.